Doctolib Termin
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Honorar

Erstanamnese TCM

inkl. erster Behandlung

140 Euro

120 min

Blutegel-

behandlung

170-220 Euro

( abhängig von der Menge der eingesetzten Blutegel)

Traumatherapie

Einzelstunde

100 Euro

60 min

EMDR/ MEK

lange Einheit

145 Euro

90 min

Erstanamnese TCM - 

bis 14 Jahre inkl. Beh.

100 Euro

90 min

Erstgespräch Blutegel

60 Euro

60 min

Kombination Akupunktur/

Traumabehandlung

130 Euro

75 min

Gruppenangebote

nach individueller Ausschreibung 

Akupunktur

Folgebehandlung

70 Euro

60 min

Anti-Stress-

Behandlung

90 Euro

60 min

Traumatherapie

lange Einheit

145 Euro

90 min

Erstattung:

 

Die Kosten einer Behandlung berechnen sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker in Abhängigkeit der angewandten Therapieform und Dauer der Behandlung.

 

Für Angehörige der privaten Krankenversicherungen und für Beihilfeberechtigte sind die Kosten  für Akupunktur und  Blutegelbehandlung in der Regel erstattungsfähig.

Lediglich im Bereich der Blutegeltherapie entsteht ein höherer Eigenanteil.

Traumatherapie wird von den gesetzlichen Kassen und der Beihilfestelle generell nicht übernommen. Privatversicherte können die Kosten für Psychotherapie von der Krankenkasse zurückerhalten. 

Gesetzlich versicherte Patienten behandle ich als Privatzahler. Einige Kassen übernehmen inzwischen Teilbeträge bei Heilpraktikerleistungen/Akupunktur. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

Auch über Naturheilkunde- Zusatzversicherungen kann ggf. ein Teil der Kosten ( je nach Vertrag auch psychotherapeutische Leistungen) gedeckt werden.

 

Da es sich in meiner Praxis um eine Terminsprechstunde handelt, halte ich mir den Termin für Sie frei. Aus diesem Grund sind Terminabsagen nur bis 24 h vorher kostenfrei möglich. Sollten Sie Ihren Termin kurzfristig absagen oder nicht erscheinen, fallen 50 Prozent der Behandlungskosten als Ausfallhonorar an.

 

Gründe, die für eine privat finanzierte Traumatherapie sprechen: 

Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung belaufen sich inzwischen auf viele Monate, Beantragungsverfahren sind langwierig bzw. werden von Therapeuten abgelehnt, Therapiestunden sind budgetiert.

Wenn Sie als Privatzahler einen therapeutischen Prozess durchlaufen, wird das bei der Krankenversicherung nicht aktenkundig.

Deshalb entscheiden sich immer mehr Patienten dazu, ihre Behandlung als  Privatzahler durchzuführen.

 

Sollte Ihnen aus persönlichen Gründen ein Tragen der Kosten nicht möglich sein, sprechen Sie mich an. Ich bin sicher, dass wir eine für Sie passende Lösung finden.

 

Sollten Sie Opfer sexualisierter Gewalt geworden sein, ist eine Erstattung ggf. über den Fonds Sexueller Missbrauch des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (https://www.fonds-missbrauch.de ) möglich. Wenn Sie das möchten, unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.

Gerne berate ich Sie in einem kostenlosen Gespräch, welche Behandlung Ihnen gut tut und mit welchen Kosten Sie im Einzelnen rechnen müssen.

Vereinbaren Sie einen Termin!

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